KHAG-Referentenentwurf veröffentlicht

Was die Nachjustierung der Krankenhausreform praktisch bedeuten und wie der KHTF angepasst werden könnte
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19 August 2025
Marc-Philipp Kutschis
TL;DR

Das KHAG justiert die Krankenhausreform, entzerrt Fristen und erleichtert das KHTF-Antragsverfahren (weniger Nachweislast). Kliniken sollten jetzt Projekte an Fördertatbestände des KHTF ausrichten, Antragsreife herstellen und die Länderfristen (30.9./31.12.) im Blick behalten.

Hinweis: Beim Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) handelt es sich derzeit um einen Referentenentwurf vom 05.08.2025; Inhalte können sich im weiteren Verfahren noch ändern!

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) liegt seit 05.08.2025 ein Referentenentwurf vor, der die Krankenhausreform zielgerichtet nachschärft. Kernpunkte: Fristen schieben sich, Qualitäts- und Kooperationsregeln werden praxistauglicher, und die Finanzierung des Transformationsfonds (KHTF) wird neu geordnet.

Drei Signale aus dem Entwurf:

  1. Der Bund soll den GKV-Anteil übernehmen. Veranschlagt sind 25 Mrd. € in den Jahren 2026–2035. Die GKV würde entsprechend entlastet.
  2. Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr nach hinten geschoben; Übergänge und Zwischenfristen werden angepasst.
  3. Das bisher in der KHTFV vorgesehene Wirtschaftsprüfer-Testat zum Insolvenzrisiko soll entfallen. Geschätzte Entlastung rund 3 Mio. €/Jahr für Krankenhäuser.

Warum das für Ihr KHTF-Programm wichtig ist:
Die KHTF-Verordnung (KHTFV) gilt seit 18.04.2025 und regelt u. a. das (Antrags-) Verfahren, förderfähige Kostenarten je Fördertatbestand (FTB) und Nachweise. Anträge stellen nur die Länder, aber die inhaltliche Vorarbeit liegt bei den Krankenhäusern. Erste Stichtage: Länder beantragen bis 30. September die Mittel für das Folgejahr; bei Vorabmeldung kann der Vollantrag bis 31. Dezember nachgereicht werden.

Was Entscheider jetzt konkret tun sollten:

  • Vorhaben synchronisieren: Projektportfolios auf KHTFV-Fördertatbestände mappen (Konzentration, Verbünde, integrierte Notfallstrukturen, Umwidmung, Telemedizin, Ausbildungsplätze).

  • Antragsreife herstellen: Nutzenargumentation, beihilferechtskonforme Ausgestaltung, Kostenabgrenzung, Meilensteine und Beschaffungsstrategie finalisieren, mit Blick auf die Länderfrist 30.09.2025.

  • Nachweise schlank planen: KHAG-Entwurf sieht die Streichung des WP-Testats vor. Prozesse entsprechend umstellen, aber Risikoprüfungen intern weiterhin belegbar halten.

Parallel wächst der politische Druck, „pragmatisch“ zu justieren – nicht ohne Kritik, etwa wegen weitreichender Länder-Ausnahmen. Für die Praxis heißt das: Spielräume nutzen, ohne Qualitätsziele aus dem Blick zu verlieren.

KHAG nimmt Tempo raus, verschafft Spielräume und macht den KHTF administrativ leichter, ohne die Notwendigkeit, bis 30. September 2025 tragfähige Projekte auf die Bahn zu bringen, zu relativieren. Wer jetzt sauber priorisiert und die Länder aktiv einbindet, kann Mittel für 2026 sichern.